Alle Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt eine Rechtsanpassung. Seit 2008 liegt das monatliche Bruttoeinkommen 4.012,50 Euro oder Jährlich 48.150,00 Euro. Dem Jahreseinkommen können regelmäßige Einmalzahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld hinzu gerechnet werden. Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat.